Infos für Stipendiat:innen

Stipendiat:in werden!

Wir fördern talentierte Studierende aller Fachrichtungen und unterstützen sie dabei, ihre Zukunftsvorstellungen zu verwirklichen.

Neben einer finanziellen Förderung erwarten Dich ein starkes Netzwerk, inspirierende Veranstaltungen und die Chance, Dich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Bewirb Dich vom 22.06.26 – 31.07.26 und werde Teil einer Gemeinschaft, die Dich auf Deinem Weg begleitet und fördert.

Du wirst mit 300 Euro monatlich für den Zeitraum eines Jahres gefördert. Das Geld wird zur Hälfte durch Stifter:innen und zur Hälfte aus Mitteln des BMFTR finanziert.

Bewerbungsverfahren:
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal im Zeitraum vom 22.06.2026 – 31.07.2026.

Checkliste der benötigten Unterlagen:

So geht's:

Das Bewerbungsportal steht in Kürze zur Verfügung.

Fragen und Antworten zum Stipendienprogramm

Welche Ziele verfolgt das Deutschlandstipendien-Programm?

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer respektvollen und zukunfstfähigen Gesellschaft beitragen. Ehemalige Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen und Vereine gehören zur Stiftenden-Community.

Wie hoch ist der Förderbetrag?
Studierende erhalten 300 € monatlich für einen Förderzeitraum von einem Jahr (Oktober bis September). Eine Wiederbewerbung ist möglich.
Sind mit der Förderung Verpflichtungen gegenüber den Stifter:innen verbunden?

Wir erwarten, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Vergabefeier am 29. Oktober anwesend sind um Ihre Urkunde entgegenzunehmen und ggf. Ihre/n Stifter:in kennenzulernen.
Nach Möglichkeit Teilnahme an Netzwerk-Veranstaltungen mit Stifter:innen.

Erste Termine:
Vergabefeier am 29. Oktober 2026 und
Vorbereitung auf die Vergabefeier im September 2026 (Termin folgt).

Wer kann sich um ein Deutschlandstipendium bewerben?

Bewerben können sich alle angehenden Studierende der Uni Kiel sowie Studierende aller Fächer, die bereits an der Uni Kiel eingeschrieben sind.

Welche Kriterien spielen bei der Vergabe eine Rolle?

Die Vergabekriterien richten sich nach der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist.

Zusätzlich werden folgende Kriterien positiv bewertet:

  • besondere Erfolge, Auszeichnungen, Preise aus den letzten zwei Jahren
  • eine vorangegangenen Berufsausbildung, Praktika oder Freiwilligendienste von einer Dauer von mindestens zwei Monaten
  • aktuelles außerschulisches oder außerfachliches Engagement wie eine ehrenamtliche Tätigkeit im gesellschaftlichen, sozialen, hochschulpolitischen, politischen oder religiösen Bereich oder in Verbänden und Vereinen
  • besondere persönliche oder familiäre Umstände wie Krankheiten und Behinderungen
  • die Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger (Eltern, Geschwister, Ehepartner/-in, Kinder)
  • Betreuung von einem oder mehrerer Kinder die im eigenen Haushalt leben
  • Bewerberinnen und Bewerber, die erfolgreich an einer Software‐Challenge teilgenommen haben und die sich an der CAU für das Fach Informatik bewerben, müssen zusätzlich die Stipendiums‐Urkunde der Software‐Challenge sowie ein Empfehlungsschreiben von Lehrkraft/Tutor:in bzw. des Fördervereins der Software Challenge einreichen.
Wird ein Masterstudium gefördert?
Förderungsfähig sind neben einem Erststudium grundsätzlich auch ein Zweit- oder Ergänzungsstudium sowie Masterstudiengänge.
Werden auch Studierende mit einer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung gefördert?
Jede Hochschulzugangsberechtigung, die für ein Hochschulstudium an der Universität Kiel anerkannt wird, berechtigt auch zur Bewerbung um ein Deutschlandstipendium.
Wie wird entschieden, wer ein Deutschlandstipendium bekommt?
Die Vergabe eines Deutschlandstipendiums erfolgt durch das Präsidium, dessen Entscheidung durch eine Auswahlkommission vorbereitet wird. Eine Beteiligung der Stipendiengeber und -geberinnen ist durch das Gesetz ausgeschlossen.
Wie viele Deutschlandstipendien werden vergeben?

Die Anzahl der Stipendien variiert jährlich. Die CAU hat im Jahr 2025/2026 insgesamt 139 Stipendien vergeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass genug Stifter:innen gefunden werden.

Bekomme ich das Stipendium auch, wenn ich das Studium nicht in Kiel antrete, sondern in einer anderen Stadt?
Nein, das Deutschlandstipendium der Universität Kiel ist an eine Immatrikulation an der Universität Kiel gekoppelt.
Sind parallele Stipendienförderungen möglich?
Das richtet sich nach Höhe und Art der Stipendienförderungen. Wer schon eine begabungs- und leistungsabhängige materielle Förderung erhält, die mehr als 30 Euro pro Monat beträgt, bekommt im Bewilligungszeitraum kein Deutschlandstipendium. Das trifft beispielsweise auf Stipendiatinnen und Stipendiaten der Begabtenförderungswerke zu.
Wie lange werden die Stipendiaten und Stipendiatinnen gefördert?

Eine Zusage erfolgt zunächst für ein Jahr. Eine Wiederbewerbung und dementsprechend Weiterförderung ist möglich.

Wird das Deutschlandstipendium auf das BAFöG angerechnet?

Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.

Kann es passieren, dass das Stipendium zurückgezahlt werden muss?

Das Stipendium muss dann zurückgezahlt werden, wenn sich herausstellt, dass falsche Angaben gemacht worden sind und daher die Voraussetzungen für die Förderung nicht vorlagen oder rückwirkend eine andere Begabtenförderng zugesagt wird für die sich der/die Stipendiet:in dann entscheidet.

Wann kann die Förderung beginnen?

Die Förderung beginnt an der CAU jeweils zum Wintersemester. Dieses beginnt zum 1. Oktober und ist für ein Jahr gültig mit Ende zum 30. September.

Was kann ich tun, wenn ich mein Bachelorzeugnis noch nicht erhalten habe?

Sie werden im Bewerbungsportal die Möglichkeit haben, Unterlagen nachzureichen. Dafür bedarf es im Portal einer kurzen Nachricht an uns, damit wir das Portal für einen erweiterten Zeitraum erneut für Sie öffnen können. Schreiben Sie, wenn es soweit ist, gerne einen kurzen Kommentar dazu mit der neuen In-Mail Funktion, wenn das Bewerbungsportal geöffnet ist und Sie beginnen, Ihre Unterlagen hochzuladen. Zwischenzeitlich reicht auch ein vorläufiger Leistungsnachweis.