Neben einer finanziellen Förderung erwarten Dich ein starkes Netzwerk, inspirierende Veranstaltungen und die Chance, Dich persönlich und beruflich weiterzuentwickeln. Bewirb Dich vom 22.06.26 – 31.07.26 und werde Teil einer Gemeinschaft, die Dich auf Deinem Weg begleitet und fördert.
Du wirst mit 300 Euro monatlich für den Zeitraum eines Jahres gefördert. Das Geld wird zur Hälfte durch Stifter:innen und zur Hälfte aus Mitteln des BMFTR finanziert.
Bewerbungsverfahren:
Die Bewerbung für das Deutschlandstipendium erfolgt ausschließlich über das Bewerbungsportal im Zeitraum vom 22.06.2026 – 31.07.2026.






Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer respektvollen und zukunfstfähigen Gesellschaft beitragen. Ehemalige Hochschulabsolventinnen und -absolventen, Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen, Stiftungen und Vereine gehören zur Stiftenden-Community.
Wir erwarten, dass Stipendiatinnen und Stipendiaten bei der Vergabefeier am 29. Oktober anwesend sind um Ihre Urkunde entgegenzunehmen und ggf. Ihre/n Stifter:in kennenzulernen.
Nach Möglichkeit Teilnahme an Netzwerk-Veranstaltungen mit Stifter:innen.
Erste Termine:
Vergabefeier am 29. Oktober 2026 und
Vorbereitung auf die Vergabefeier im September 2026 (Termin folgt).
Bewerben können sich alle angehenden Studierende der Uni Kiel sowie Studierende aller Fächer, die bereits an der Uni Kiel eingeschrieben sind.
Die Vergabekriterien richten sich nach der Hochschulzugangsberechtigung (HZB), einer fachgebundenen HZB bzw. einer ausländischen HZB, die von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkannt worden ist.
Zusätzlich werden folgende Kriterien positiv bewertet:
Die Anzahl der Stipendien variiert jährlich. Die CAU hat im Jahr 2025/2026 insgesamt 139 Stipendien vergeben. Voraussetzung dafür ist allerdings, dass genug Stifter:innen gefunden werden.
Eine Zusage erfolgt zunächst für ein Jahr. Eine Wiederbewerbung und dementsprechend Weiterförderung ist möglich.
Nein. Die Mittel nach dem BAföG und das Deutschlandstipendium sind zwei sich ergänzende Programme. Studierende können beide Fördermöglichkeiten gleichzeitig ohne Abschläge in Anspruch nehmen.
Wird das Deutschlandstipendium auf andere Sozialleistungen angerechnet?
Nein. Das Deutschlandstipendium wird grundsätzlich nicht auf andere Sozialleistungen, wie zum Beispiel Arbeitslosengeld II, angerechnet. Eine Ausnahme stellt der Bezug von Wohngeld dar.
Das Stipendium muss dann zurückgezahlt werden, wenn sich herausstellt, dass falsche Angaben gemacht worden sind und daher die Voraussetzungen für die Förderung nicht vorlagen oder rückwirkend eine andere Begabtenförderng zugesagt wird für die sich der/die Stipendiet:in dann entscheidet.
Die Förderung beginnt an der CAU jeweils zum Wintersemester. Dieses beginnt zum 1. Oktober und ist für ein Jahr gültig mit Ende zum 30. September.
Sie werden im Bewerbungsportal die Möglichkeit haben, Unterlagen nachzureichen. Dafür bedarf es im Portal einer kurzen Nachricht an uns, damit wir das Portal für einen erweiterten Zeitraum erneut für Sie öffnen können. Schreiben Sie, wenn es soweit ist, gerne einen kurzen Kommentar dazu mit der neuen In-Mail Funktion, wenn das Bewerbungsportal geöffnet ist und Sie beginnen, Ihre Unterlagen hochzuladen. Zwischenzeitlich reicht auch ein vorläufiger Leistungsnachweis.