Infos für Stifter:innen

Deutschlandstipendium stiften

Gemeinsam Talente stärken.
Zukunft gestalten. Wirkung zeigen.

Gemeinsam mit Ihnen möchten wir ein sichtbares Zeichen setzen – für Bildungsgerechtigkeit, gesellschaftliche Verantwortung und die Fachkräfte von morgen.

Im Rahmen des Deutschlandstipendiums fördern Sie begabte und engagierte Studierende der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Sie zeichnen besondere Leistungen aus, geben finanzielle Sicherheit und leisten zugleich einen konkreten Beitrag zur Fachkräfteentwicklung in Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft.

Mehr als finanzielle Unterstützung

Das Deutschlandstipendium ist deshalb mehr als eine finanzielle Unterstützung.

Für viele unserer Stipendiatinnen und Stipendiaten ist es vor allem ein Zeichen.

Dass jemand ihr Potential sieht und sagt:
Wir glauben an dich und deinen Weg.
Und genau dieses „gesehen werden“ macht für viele einen großen Unterschied.

Wir bedanken uns bei den Stifter:innen für das Vergabejahr 2025/2026

Warum und wie werde ich Stifter:in?

Als Teil unserer Deutschlandstipendien-Gemeinschaft kommen Sie in direkten Kontakt mit hervorragend ausgebildeten, engagierten jungen Menschen und zukünftigen Fachkräften. Sie lernen Persönlichkeiten kennen, die Verantwortung übernehmen wollen – und die Kiel und die Region aktiv mitgestalten.

Gleichzeitig vernetzen Sie sich mit anderen Stifter:innen aus Wirtschaft, Gesellschaft und Zivilgesellschaft. So entsteht ein starkes Netzwerk, das Engagement bündelt, Talente fördert und gemeinsam Wirkung entfaltet.

Kurz gesagt:
Sie investieren nicht nur in Studierende – sondern in Menschen, Beziehungen und Zukunft.

So funktioniert's:

Häufige Fragen von Stifter:innen

Häufige Fragen von
Stifter:innen

Was habe ich als fördernde Person von meinem Engagement?

Das Engagement als Förderin oder Förderer zahlt sich in vielerlei Hinsicht aus. Unternehmen profitieren vom Kontakt zu talentierten Studierenden und können damit potenzielle Nachwuchskräfte kennenlernen. Kooperationen mit Hochschulen geben neue Impulse für das Geschäft und lassen ein regionales Netzwerk zwischen Wirtschaft und Wissenschaft entstehen. Privatpersonen können mit der Förderung etwas an ihre ehemalige Hochschule und an die Studierenden zurückgeben sowie Anreize für Spitzenleistungen setzen. Gleichzeitig wird im Zusammenwirken von Staat und Zivilgesellschaft eine neue Stipendienkultur geschaffen, die den Wissenschafts- und Wirtschaftsstandort Deutschland zukunftsfähig macht. Sie erhalten außerdem eine Spendenbescheinigung über die Förderung des Deutschlandstipendiums.

Wo kann ich mein Förderinteresse anmelden?

Melden Sie sich bei Interesse gerne per E-Mail an  bei uns oder rufen Sie uns auch gerne an. [Kontaktseite]
Sie können auch direkt eine Förder*innenvereinbarung ausfüllen und diese ausgefüllt und unterzeichnet an uns zurücksenden.
[PDF-Download Fördervereinbarung (FöV)]

Wann kann die Förderung beginnen?

Die Auszahlung beginnt immer zum 1. Oktober und endet mit dem 30. September des Folgejahres. Interessierte Stifter:innen können sich unabhängig davon, jederzeit an uns wenden.

Wie hoch ist die finanzielle Verpflichtung, die ich eingehe?

Im Regelfall sollten 150 Euro monatlich für mindestens zwei Semester zur Verfügung gestellt werden. Auch kleinere Spenden sind willkommen: So können Spenden unterschiedlicher privater Mittelgeber von den Hochschulen zu einem Deutschlandstipendium zusammengefasst werden.
Der vom Bund finanzierte Anteil liegt bei ebenfalls 150 Euro monatlich.

Wer soll mit meinem Geld gefördert werden?

Das Deutschlandstipendium fördert Studierende mit herausragenden Leistungen. Zu den Auswahlkriterien zählen neben Erfolgen in Schule und/oder Studium auch die Bereitschaft, im sozialen Umfeld, in der Familie, im Verein oder in einer sozialen Einrichtung Verantwortung zu übernehmen sowie die Überwindung von etwa herkunftsbedingten biografischen Hindernissen.

Wie lange gilt meine Förderzusage?

Die Zusage gilt für zwei Semester, also für den Zeitraum von einem Jahr. Dann prüft die Hochschule, ob die Stipendiatin oder der Stipendiat die Förderkriterien noch erfüllt. Stehen die anteiligen privaten Fördermittel in Höhe von 150 Euro pro Stipendium und Monat weiterhin zur Verfügung, wird anschließend die Förderung für einen weiteren Studienabschnitt gewährt. Das Deutschlandstipendium sieht die Förderung bis zum Ende der Regelstudienzeit vor. Ein längerfristiges Engagement ist daher durchaus erwünscht.

Ist die Nennung der/des Fördernden in Verbindung mit dem Deutschlandstipendium möglich?

Grundsätzlich ja. Formulierungen wie „Deutschlandstipendium der Firma X an der … Hochschule Y“ oder: „Deutschlandstipendium, gefördert von Firma X“ sind zulässig und in Verbindung mit dem Logo des Deutschlandstipendiums auch erwünscht.
Eine direkte Benennung des Stipendiums nach der Förderin oder dem Förderer (etwa „Firma-X-Deutschlandstipendium“) ist nach Einschätzung des Bundesministeriums für Forschung, Technologie und Raumfahrt möglich, kann jedoch Konsequenzen für die steuerrechtliche Behandlung (als Spende oder Sponsoring) bei Hochschule und Förderin oder Förderer haben. Die Hochschule kann die Benennung des Stipendiums nach dem Förderer von Bedingungen abhängig machen (beispielsweise von der Anzahl der geförderten Stipendien).

Wie erfolgt die Auswahl der Stipendiat:innen?

Die Auswahlverfahren werden im Einzelnen durch die Hochschulen festgelegt und bekannt gemacht. Die teilnehmenden Hochschulen schreiben die Stipendien öffentlich aus und informieren über Zahl und eventuelle fachliche Zuordnung der Stipendien sowie über die erforderlichen Nachweise und Unterlagen für die Bewerbung.

Habe ich ein Mitspracherecht bei der Auswahl von Stipendiat:innen?

Die Entscheidung über die Auswahl von Stipendiatinnen und Stipendiaten trifft allein die Hochschule. Förderinnen und Förderer haben ein eingeschränktes Mitspracherecht bei der Mittelverwendung. Sie können ihre Mittel gezielt für eine Fachrichtung oder einen Studiengang ihrer Wahl einsetzen. Bis zu zwei Drittel aller Stipendien, die die Hochschule in einem Kalenderjahr bewilligt, dürfen mit einer solchen Zweckbindung versehen sein. Im Gegenzug bedeutet dies, dass eine Hochschule mindestens ein Drittel der maximal zu vergebenden Stipendien ohne Zweckbindung einwerben muss. Diese Regelung dient einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die Fachbereiche und Fächer. Wenn unterschiedliche Zweckbindungen zu einer gleichmäßigen Verteilung der Stipendien auf die verschiedenen Fachbereiche führen, kann von der Anwendung der Zwei-Drittel-Regelung abgesehen werden.

Habe ich ein Mitspracherecht, welche:r Stipendiat:in mir als fördernde Person zugeordnet wird?

Eine Zuordnung von Stipendiatinnen und Stipendiaten zu bestimmten Fördernden und die Herstellung von Kontakten zu ihnen ist nach Abschluss des Auswahlverfahrens möglich, wenn die Anforderungen des Datenschutzes eingehalten werden und insbesondere das Einverständnis der Betroffenen vorliegt. Es liegt in der Entscheidung der Hochschule, ob sie eine solche Zuordnung vornimmt und wie diese organisiert wird. Im Rahmen einer solchen Zuordnung können unverbindliche Wünsche der Förderin oder des Förderers, wie z. B. zur sozialen Situation oder zu einem Migrations- oder Fluchthintergrund der Stipendiatin oder des Stipendiaten, berücksichtigt werden.

Kann ich Kontakt zu „meinen“ Stipendiat:innen aufnehmen?

Ja. Sofern die oder der Geförderte zustimmt, kann die Hochschule Ihnen die Kontaktdaten übermitteln. Eine Kontaktaufnahme ist für die Studierenden allerdings nicht verpflichtend, wird aber aufgrund der Nachhaltigkeit des Programmes den Stipendiaten empfohlen. Sie können sich an die Ihnen zugeordneten Stipendiatinnen oder Stipendiaten wenden und sie zum Beispiel zu Veranstaltungen einladen oder ihnen ein Praktikum anbieten. Den Hochschulen steht es offen, regelmäßige Treffen für alle Deutschlandstipendiatinnen und -stipendiaten sowie Förderinnen und Förderer zu organisieren, bei denen Sie die Nachwuchstalente kennenlernen und direkt ansprechen können. Ein Beratungsangebot der Hochschulen kann Privatpersonen unterstützen, die Kontakt zu den von ihnen geförderten Stipendiatinnen oder Stipendiaten aufnehmen wollen.

Kann ich die Förderung steuerlich geltend machen?

Ja. Die von Fördernden zur Verfügung gestellten Gelder können nach § 10b Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes als Ausgaben für steuerbegünstigte Zwecke steuermindernd geltend gemacht werden. Diese können mit anderen Zuwendungen für steuerbegünstigte Zwecke bis zu einer Höhe von 20 Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte oder vier Promille der Summe der gesamten Umsätze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter berücksichtigt werden.

Häufige Fragen zum Bundesprogramm

Welche Ziele verfolgt das Deutschlandstipendium?

Mit dem Deutschlandstipendium unterstützt die Bundesregierung seit 2011 begabte und leistungsfähige Studierende. Sie will herausragende Leistungen und gesellschaftliches Engagement honorieren, das Verantwortungsbewusstsein der Gesellschaft für Bildung und Begabung stärken und letztlich damit zu einer neuen Stipendienkultur in Deutschland beitragen. Ehemalige Hochschulabsolventinnen und –absolventen und sonstige Privatpersonen, Wirtschaftsunternehmen oder Stiftungen und Vereine sollen angeregt werden, talentierte Studierende mit ihrem Beitrag zu fördern.

Welche Vorteile bringt das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium setzt Anreize für Spitzenleistungen, auf die unser Land im globalen Wettbewerb angewiesen ist, und trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei. Es trägt zur Profilbildung der Hochschulen bei und stärkt das Miteinander auch im regionalen Umfeld: Bund, Fördernde und Hochschulen unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und ermöglichen ihnen, sich voll auf ihr Studium zu konzentrieren. So entstehen auch vor Ort starke Netzwerke, von denen der gesamte Wissenschaftsstandort Deutschland profitiert.

Wie erfolgreich ist das Deutschlandstipendium?

Das Deutschlandstipendium setzt Anreize für Spitzenleistungen, auf die unser Land im globalen Wettbewerb angewiesen ist, und trägt zur Sicherung der Fachkräftebasis bei. Es trägt zur Profilbildung der Hochschulen bei und stärkt das Miteinander auch im regionalen Umfeld: Bund, Fördernde und Hochschulen unterstützen gemeinsam junge Menschen bei der Entfaltung ihrer Talente und ermöglichen ihnen, sich voll auf ihr Studium zu konzentrieren. So entstehen auch vor Ort starke Netzwerke, von denen der gesamte Wissenschaftsstandort Deutschland profitiert.

Wie lange wird das Programm vom Bund finanziert?
Das Deutschlandstipendium ist im Stipendienprogramm-Gesetz verankert. Es ist ohne zeitliche Befristung eingeführt worden. Hochschulen, die private Stipendienmittel einwerben, haben einen gesetzlichen Anspruch auf die Kofinanzierung.
Wer wird gefördert?
Das Deutschlandstipendium fördert an deutschen Hochschulen Studierende aller Nationalitäten, deren bisheriger Werdegang herausragende Studienleistungen erwarten lässt. Zu den Förderkriterien zählt neben besonderen Erfolgen an Schule und/oder Universität auch das gesellschaftliche Engagement. Berücksichtigt wird auch die Überwindung besonderer biografischer Hürden, die sich aus der familiären oder kulturellen Herkunft ergeben. Die Begleitforschung zum Deutschlandstipendium hat ergeben, dass die Struktur der Deutschlandstipendiatinnen und –stipendiaten weitestgehend die Sozialstruktur der Studierenden in Deutschland widerspiegelt. Eine Ausnahme bilden die Studierenden mit Migrationshintergrund: Sie werden mit 28 Prozent (gegenüber einem Anteil von 20 Prozent an allen Studierenden) überdurchschnittlich gefördert.
Wie hoch ist die Förderung und wer bezahlt sie?
Das Deutschlandstipendium beträgt 300 Euro pro Monat. 150 Euro davon übernehmen private Fördernde wie Unternehmen, Stiftungen, Alumni und andere Privatpersonen. Die anderen 150 Euro übernimmt der Bund. Das Deutschlandstipendium wird von den Hochschulen direkt an die Stipendiatinnen und Stipendiaten ausgezahlt. Die Förderung wird einkommensunabhängig vergeben und kann zusätzlich zum BAföG bezogen werden. Die Förderdauer soll mindestens zwei Semester betragen.
Kann das Deutschlandstipendium neben dem BAFöG bezogen werden?
Ja, das Deutschlandstipendium ist eine Ergänzung zum BAföG. Das BAföG als Instrument der Breitenförderung ist darauf ausgelegt, möglichst vielen Menschen die Aus- und Weiterbildung zu ermöglichen. Das Deutschlandstipendium fördert gezielt besonders begabte Studierende. Stipendiatinnen und Stipendiaten können beide Fördermaßnahmen ohne Einschränkungen miteinander kombinieren.
Wie viele Deutschlandstipendien können vergeben werden?
Die Anzahl der zu vergebenden Stipendien hängt davon ab, wie viele Stipendien von anderen Stiftungen, Unternehmen oder Privatleuten eingeworben werden können.
Wie werden die Stipendiat:innen ausgewählt?
Die Auswahlverfahren werden im Einzelnen durch die Hochschulen festgelegt und bekanntgemacht. Die Stipendien werden öffentlich ausgeschrieben. Die Hochschulen treffen die Auswahlentscheidungen. Für einen Teil der Stipendien können Fördernde eine verbindliche Festlegung zum Studienfach treffen.
Was leisten private Fördernde?
Die privaten Fördernde ermöglichen, dass der Stipendiatin oder dem Stipendiaten mindestens ein Jahr lang monatlich 300 Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Förderin oder der Förderer trägt davon die Hälfte, also 150 Euro im Monat, die andere Hälfte zahlt der Bund. Ein Stipendium kann sich dabei aus Mitteln mehrerer Stifter zusammensetzen. Die Stifter können außerdem zusätzliche Förderangebote machen, zum Beispiel Praktika, Weiterbildungs- oder Informationsveranstaltungen.
Wie beteiligt sich der Bund?
Sobald private Mittel von 150 Euro monatlich zur Verfügung stehen, übernimmt der Bund die andere Hälfte des Stipendiums. Darüber hinaus unterstützt der Bund die Hochschulen bei der Einwerbung der Mittel durch eine Pauschale in Höhe von 7 Prozent der maximal einwerbbaren Mittel.
Wie beteiligen sich die Hochschulen?
Die Hochschulen übernehmen die zentrale Vermittlerrolle beim Deutschlandstipendium. Sie sprechen potenzielle Fördernde an, wählen die Stipendiatinnen und Stipendiaten aus und organisieren die Förderung. Sie konkretisieren gegebenenfalls auch die Vorgaben für die Auswahlverfahren und die Kriterien für die Vergabe der Stipendien.
Auf welchen rechtlichen Grundlagen fußt das Deutschlandstipendium?

Auf dem Gesetz zur Schaffung eines nationalen Stipendienprogramms (Stipendienprogramm-Gesetz – StipG), das 2010 in Kraft getreten ist. Die Gesetzestexte und die ausführenden Verordnungen können hier eingesehen und heruntergeladen werden.